Region, Kanton, Distrikt und Unterdistrikt

Die Stadt Dêrik gehört innerhalb der Region Dschazira zum Kanton Qamischli und dort zum gleichnamigen Distrikt Dêrik, der aus vier Unterdistrikten besteht: Dêrik, Girkê Legê, Tell Kocher und Chil Aga. Der Unterdistrikt Dêrik seinerseits besteht aus der Stadt Dêrik, vier weiteren, größeren Gemeinden, sowie einer Reihe von Dörfern.

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung von Dêrik, das ‚Rathaus‘, ist nur für die Stadt Dêrik zuständig. Die Stadtverwaltungen sind Teil der „Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens“. Die Leitung des Rathauses haben zwei Ko-Bürgermeister*innen, eine Frau und ein Mann, die alle 2 Jahre von ihrerseits gewählten Volksräten der Stadt gewählt werden. Zur Wahl der Volksräte können sowohl Listen als auch unabhängige Personen antreten. Sie sind nicht parteipolitisch gebunden und sollen die ethnische und regiöse Zusammensetzung des jeweiligen Gebietes widerspiegeln.

Im Rathaus gibt es verschiedene Fachabteilungen, die im Prinzip ähnlich organisiert sind wie Fachabteilungen oder Referate in deutschen Rathäusern.

Kommunen

Die unterste Ebene der Autonomen Selbstverwaltung sind die Kommunen. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem was im Deutschen mit „Gemeinde“ gemeint ist. Die Kommunen sind basisdemokratisch organisiert und bestehen meist aus 120-150 Haushalten. Jede Kommune hat einen Namen, wie z.B. ‚Şehid Cudi‘. Ihre Arbeit ist auf Komitees mit den Aufgaben Selbstverteidigung, Bildung, Versöhnung und Justiz, Frauen, Jugend (und Sport), Gesundheit, Hinterbliebene, Kunst- und Kultur und ökologische Wirtschaft aufgeteilt. Einige Komitees sind für jede Kommune verbindlich, andere hängen von der Kapazität der jeweiligen Kommune ab. Manche Kommunen haben z.B. ein eigenes Komitee für Versöhnung während in vielen anderen Fällen etwa 5 Kommunen ein gemeinsames Komitee für Versöhnung zusammenstellen. In den Komitees können alle mitarbeiten. Die Ko-Vorsitzenden der Kommunen werden alle 2 Jahre von allen Erwachsenen im zugehörigen Gebiet gewählt. Die Kommune werden von den Ko-Vorsitzenden und den Ko-Sprecher*innen der Komitees koordiniert. Diese tagen wöchentlich. Einmal im Monat findet ein Plenum für alle Haushalte statt, die der Kommune angehören.

Im Unterdistrikt Dêrik gibt es insgesamt 44 Kommunen, die meisten davon in der Stadt Dêrik. Der Volksrat des Unterdistriktes Dêrik, der nicht mit der Stadtverwaltung zu verwechseln ist und der auch in direkten Wahlen gewählt wird, hat neun Komitees zu den Themen Selbstverteidigung, Bildung, Versöhnung und Justiz,Frauen, Jugend (und Sport), Gesundheit, Hinterbliebene, Kunst- und Kultur und Wirtschaft. Die Mitglieder dieser neun Komitees auf Unterdistriktebene werden von den thematisch gleichen Komitees der 44 Kommunen delegiert. Auf der nächsthöheren Ebene, dem Distrikt Dêrik, gibt es 125 Kommunen.

Räte

Jeweils etwa 5 bis 9 Kommunen organisieren sich in Stadtteilräten, auch Nachbarschaftsräte genannt. In der Stadt Dêrik gibt es sieben Stadtteile mit Räten. Die Mitglieder der Stadtteilräte setzen sich aus den Koordinator*innen der jeweiligen Kommunen zusammen, wobei es Quoten für Frauen sowie für ethnische und religiöse Minderheiten gibt. Damit soll gewährleistet sein, dass jede noch so kleine Minderheit in den Räten vertreten ist. Der Stadtteilrat wiederum wählt aus seinen Mitgliedern Koordinator*innen, mit einer Frau und einem Mann als Ko-Vorsitzenden. Diese Koordinator*innen vertreten die Stadtteile gegenüber der Stadtverwaltung.

Der Volksrat des Unterdistrikts Dêrik besteht aus 42 Personen. Dieser setzt sich zusammen aus je 3 Vertreter*innen der neun Komitees des Unterdistriktes, aus 11 Personen der Stadtverwaltung (Rathauskomitee) von Dêrik-Stadt, sowie 2 Ko-Vorsitzenden und 2 stellvertretende Ko-Vorsitzenden.

Für die Räte der Kommunen, Unterdistrikte, Distrikte und Kantone wurden im September und Dezember 2017 direkte und geheime Wahlen abgehalten. Bei den Wahlen der Unterdistrikte, Distrikte und Kantone wurden 60 % der Abgeordneten direkt gewählt, während die anderen Abgeordnete sich aus den verschiedenen sozialen Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzen. Darunter sind u.a. Frauenorganisationen, die verschiedenen religiösen und ethnischen Gruppen entsprechend ihren Bevölkerungsanteilen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern.

Parallel zu diesen Strukturen gibt es die autonomen Frauenstrukturen. Die Frauenstrukturen speisen die gemischt-geschlechtlichen Strukturen auf allen Ebenen und üben einen erheblichen Einfluss aus.

Gesellschaftsvertrag

Auf allen Ebenen der Verwaltung bildet der Gesellschaftsvertrag von Nord- und Ostsyrien den rechtlichen Rahmen. Er beschreibt die sozialen Grundrechte, die Gleichstellung der Geschlechter im politischen System und legt die Institutionen des demokratisch-föderalistischen Systems fest. Mit dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet sich die Autonome Selbstverwaltung u.a. zur Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte, zur Einhaltung der Frauenrechte, zur kulturellen Vielfalt und zum Verbot der Todesstrafe. Die Gesetze Syriens gelten nur insoweit, als sie den Grundsätzen des Gesellschaftsvertrags nicht widersprechen. Der 2017 angenommene Gesellschaftsvertrag wurde zuletzt Ende 2018 aktualisiert.

Insgesamt handelt es sich um eine Verwaltungsstruktur, mit starken basis- und rätedemokratischen Elementen, in der neben den politischen Parteien die zivilgesellschaftlichen Organisationen viel Raum mit gesetzlich verankerten Rechten haben.

Multi-Ethnizität und Multi-Religiösität

Die Verwaltung spiegelt auch auf den höheren Ebenen die multiethnische und -religiöse Situation in Nord- und Ostsyrien wider. Sie besteht jeweils aus eine*r kurdischen, arabischen und christlichen-assyrischen Minister*in pro Ressort. Es ist im Sinne einer demokratischen Autonomie, d.h. einer weitgehend vom Zentralstaat unabhängigen Selbstverwaltung, geplant, ein demokratisches System mit sehr starken demokratischen Strukturen und Rechten aufzubauen. Dies bedeutet als Endziel eine Frauenquote von 50 Prozent und die Inklusion aller sozialen und religiös-ethnischen Gruppen. Die Amtssprachen sind Kurdisch, Arabisch und Assyrisch. Auch alle anderen Sprachen der Region sind dort wo sie gesprochen werden, als Amtssprachen anerkannt.